Tätigt die Privatstiftung eine Zuwendung an Begünstigte in Form der unentgeltlichen Übertragung von Investmentfondsanteilen des Altvermögens, entsteht bei den Begünstigten steuerhängiges Neuvermögen. - VwGH 27. 1. 2026, Ro 2024/15/0023.
Tätigt die Privatstiftung eine Zuwendung an Begünstigte in Form der unentgeltlichen Übertragung von Investmentfondsanteilen des Altvermögens, entsteht bei den Begünstigten steuerhängiges Neuvermögen. - VwGH 27. 1. 2026, Ro 2024/15/0023.
