ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
Massive verbale Entgleisungen gegenüber dem AG rechtfertigen auch dann die Kündigung, wenn dadurch wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt werden. Der Kl war im Zuge einer heftigen Diskussion unter Kollegen über die
ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
Massive verbale Entgleisungen gegenüber dem AG rechtfertigen auch dann die Kündigung, wenn dadurch wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt werden. Der Kl war im Zuge einer heftigen Diskussion unter Kollegen über die
