ArbVG: § 106 Abs 2
Die stigmatisierende Wirkung einer unbegründeten Entlassung ist im Fall einer Entlassungsanfechtung bei der Sozialwidrigkeitsprüfung zu berücksichtigen.
OGH 30. 9. 2025, 8 ObA 27/25s
ArbVG: § 106 Abs 2
Die stigmatisierende Wirkung einer unbegründeten Entlassung ist im Fall einer Entlassungsanfechtung bei der Sozialwidrigkeitsprüfung zu berücksichtigen.
OGH 30. 9. 2025, 8 ObA 27/25s
