Die unzulässige Bevorzugung von Betriebsratsmitgliedern ist in letzter Zeit, auch durch eine dazu kürzlich ergangene OGH-Entscheidung,1 zunehmend in den Fokus gerückt. Auch im öffentlichen Dienst wird seit Mitte Jänner 2026 über erhöhte Entgeltbezüge von Personalvertretern diskutiert. Aus dem Anlass aktueller, sehr ähnlich gelagerter Verfahren soll nachstehend ein Überblick über die materiellen und prozessrechtlichen Bestimmungen bei Rückforderungen von überhöhtem Entgelt an Betriebsratsmitglieder geboten werden.

