Sind Ordinationshilfen in (Kinder-)Arztpraxen als Erstanlaufstelle von akut kranken Patienten laufend mit Infektionskrankheiten konfrontiert, kann die ihnen gewährte "Infektionszulage" als steuerfreie Gefahrenzulage beurteilt werden. - VwGH 26. 11. 2025, Ra 2024/15/0030.

