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EuGH: Fahrten im Werkverkehr zwischen Stützpunkt und Einsatzort sind Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/91RdW 2026, 110 Heft 2 v. 12.2.2026

RL 2003/88/EG : Art 2 Nr 1

Müssen sich AN zu Beginn des Arbeitstages an einem vom AG bestimmten Ort einfinden und werden von dort mit einem Firmenfahrzeug zu ihrem jeweiligen Einsatzort gebracht, sind diese Fahrten als Teil der Ausübung ihrer Tätigkeit anzusehen. Die Zeit für Hin- und Rückfahrten gilt daher als "Arbeitszeit" iSd Art 2 Nr 1 RL 2003/88/EG .

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