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Jobrad - Entgeltumwandlung durch Kollektivvertrag und Einzelvereinbarung

ArbeitsrechtReinhard ReschRdW 2026/90RdW 2026, 106 Heft 2 v. 12.2.2026

Eine Entgeltumwandlung zur Finanzierung eines Jobrades ist nicht nur unter dem Aspekt der Reduktion der Steuer- und Beitragslast,11§ 4b V über die Bewertung bestimmter Sachbezüge BGBl II 2001/416 idF 2024/290. Ausf zur steuer- und beitragsrechtlichen Seite zB Gögl/Mayrdorfer/Niederfriniger, Elektrofahrzeug gegen Lohn- oder Gehaltsreduktion, RdW 2022/692, 854; Artner, Stolpersteine beim E-Bike-Leasing, PV-Info 2023 H 5, 4, jeweils mwN. sondern auch in Bezug auf die arbeitsrechtliche Zulässigkeit von Interesse. Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist § 15a des Kollektivvertrages der Oö Ordensspitäler mit Öffentlichkeitsrecht, der die Entgeltumwandlung durch Einzelvertrag und maximal mit 10 % des Bruttomonatsgehalts und nur bis zum Existenzminimum zulässt, aber unter ausdrücklicher Anrechnung auf das kollektivvertragliche Entgelt.

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