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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2026

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/66RdW 2026, 77 Heft 2 v. 12.2.2026

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.308,39 € für das Jahr 2026 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.308 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.526 €

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