Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.308,39 € für das Jahr 2026 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.308 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.526 €
