Gegenstand der Entscheidung des BFH vom 25. 2. 2025, VIII R 32/31, ist die Frage, ob europarechtswidrig nicht erstattete Kapitalertragsteuerbeträge zu verzinsen sind und wenn ja, in welcher Höhe.
Gegenstand der Entscheidung des BFH vom 25. 2. 2025, VIII R 32/31, ist die Frage, ob europarechtswidrig nicht erstattete Kapitalertragsteuerbeträge zu verzinsen sind und wenn ja, in welcher Höhe.