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Vorschlag betr Bestellung des Stiftungsprüfers

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/300RdW 2025, 396 Heft 6 v. 10.6.2025

PSG: §§ 9, 14, 20

Der Stiftungsprüfer ist dem Stiftungsvorstand als Kontrollorgan beigestellt und neben dem Vorstand das zweite zwingend vorgesehene Organ der Stiftung (vgl § 14 Abs 1 PSG). Seine wesentliche Funktion liegt darin, das bei der Stiftung aufgrund des Fehlens von Eigentümern bestehende Kontrolldefizit auszugleichen (ErläutRV 1132 BlgNR 18. GP ).

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