Einer der Streitpunkte der VwGH-Entscheidung war, ob eine offene Gewinnausschüttung bei der beteiligten Körperschaft als steuerfreier Beteiligungsertrag oder als steuerpflichtige Einlagenrückzahlung zu werten war. - VwGH 5. 3. 2025, Ra 2022/15/0003.
Einer der Streitpunkte der VwGH-Entscheidung war, ob eine offene Gewinnausschüttung bei der beteiligten Körperschaft als steuerfreier Beteiligungsertrag oder als steuerpflichtige Einlagenrückzahlung zu werten war. - VwGH 5. 3. 2025, Ra 2022/15/0003.