ABGB: §§ 879, 1369, 1426
KSchG: §§ 6, 28, 29
1. Das Kreditbearbeitungsentgelt gehört nicht zum Hauptgegenstand des Kreditvertrags und unterliegt der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB. Gleiches gilt mangels sach-
ABGB: §§ 879, 1369, 1426
KSchG: §§ 6, 28, 29
1. Das Kreditbearbeitungsentgelt gehört nicht zum Hauptgegenstand des Kreditvertrags und unterliegt der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB. Gleiches gilt mangels sach-