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Makler- und Verkäufer-GmbH mit identem Gesellschafter-Geschäftsführer

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/247RdW 2025, 330 Heft 5 v. 13.5.2025

MaklerG: § 6

Gemäß § 6 Abs 4 MaklerG steht dem Makler keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird (Eigengeschäft ieS) oder wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt (Eigengeschäft iwS).

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