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Opfer einer Straftat - bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen Republik Österreich

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/179RdW 2025, 229 Heft 4 v. 10.4.2025

Ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Opfers einer Straftat gegen den Inhaber eines Kontos, dessen Guthaben für verfallen erklärt wurde, ist als (aliquoter) "Anspruch auf den Gegenstand" (das Kontoguthaben) iSd § 444 Abs 2 StPO (hier noch idF vor BGBl I 2024/157) anzusehen und kann daher gegen den Bund im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden. OGH 26. 2. 2025, 3 Ob 222/24d.

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