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Die strafrechtliche Einziehung von Bestechungsgeldern und die Auswirkung auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage

SteuerrechtBlick nach DeutschlandMichael StahlschmidtRdW 2025/170RdW 2025, 218 Heft 3 v. 12.3.2025

Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25. 9. 2024, XI R 6/23) hatte die Frage zu entscheiden, ob strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage insofern mindern, als die gezahlten Bestechungsgelder von der Bemessungsgrundlage abzuziehen sind.

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