Die Zahlung einer sogenannten "AfA-Miete" durch den Fruchtgenussberechtigten (Vorbehaltsfruchtgenuss) ist steuerlich nicht absetzbar, wenn die Vereinbarung über die Zahlung einer solchen "Miete" nicht bereits gleichzeitig mit der Fruchtgenussbestellung getroffen wird. - VwGH 20. 1. 2025, Ra 2023/13/0180.