EKEG: § 2
ZPO: § 502
Der Bekl war Alleingeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter einer GmbH (der nunmehrigen Schuldnerin) sowie Alleingesellschafter ihrer (nunmehr ebenfalls insolventen) Mehrheitsgesellschafterin. Er gewährte der GmbH im Februar 2017 ein Darlehen über 1.000.000 € ohne nähere Vereinbarung über die Rückzahlungsmodalitäten, das die Schuldnerin im September 2017 iHv 946.873,26 € teilweise tilgte (aus der Zahlung einer Vertragspartnerin nach einem Vergleich). Im April 2019 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das (zweite) Insolvenzverfahren eröffnet. Der Masseverwalter stützt sein Klagebegehren (ua) auf eine Verletzung der Rückzahlungssperre nach § 14 EKEG. Zentraler Streitpunkt im Revisionsverfahren ist die Frage, ob die Schuldnerin bereits in der Krise (§ 2 EKEG) war, als ihr der Bekl das Darlehen gewährte.