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Raumordnungsvertrag mit Bauträger nach TROG 2016

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/140RdW 2025, 178 Heft 3 v. 12.3.2025

ABGB: § 879

TROG 2016: § 33

Unter Raumordnungsverträgen werden zivilrechtliche Verträge verstanden, die zwischen der öffentlichen Hand und Privaten iZm der Änderung von Flächenwidmungs- und/oder Bebauungsplänen abgeschlossen werden (hier: Umwidmung der Liegenschaft der kl Bauträgerin von Freiland in Bauland).

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