Wird am Ende einer Mediation eine Vereinbarung erzielt und werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten, kann unter gewissen Voraussetzungen ein gebührenpflichtiger Vergleich vorliegen. Der Beitrag soll aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen sowohl Parteien als auch eingetragene Mediatorinnen und Mediatoren nach Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) zur Entrichtung von Gebühren verpflichtet sind.