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"Entgeltferne Leistungen" aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

SteuerrechtTobias Hayden/Marco Thorbauer/Nicolas RothenederRdW 2025/112RdW 2025, 131 Heft 2 v. 13.2.2025

Der arbeitsrechtliche Begriff der "entgeltfernen Leistungen" ist dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht fremd. Dennoch unterliegen derartige Leistungen aufgrund spezifischer Begünstigungen idR keiner Lohnsteuer und sonstigen Lohn(neben)kosten und Sozialversicherungsabgaben. Vergleichbare, den Rand des Synallagmas zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffende Diskussionen sind aber auch dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bekannt: etwa im Falle der Tragung von Verkehrsstrafen oder D&O-Versicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber oder der notwendig "unentgeltlichen" Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen.11Der Beitrag basiert auf dem Vortrag vom 15. 11. 2024 bei den diesjährigen 16. Wiener Oktobergesprächen. Die Autoren bedanken sich herzlichst bei Herrn Prof. Dr. Nikolaus Zorn für die wertvollen Anmerkungen.

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