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Keine Vollstreckung in Malta - Prozessführung nicht aussichtslos

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/63RdW 2025, 81 Heft 2 v. 13.2.2025

Allein der Umstand, dass "Glücksspielurteile" (Urteile auf Rückzahlung des Spielverlustes infolge Teilnahme an einem verbotenen Online-Glücksspiel) derzeit in Malta nicht vollstreckt werden, macht die Prozessführung (Klage gegen den in Malta ansässigen Spielbetreiber auf Rückzahlung des Spielverlustes) nicht aussichtslos. OGH 12. 12. 2024, 2 Ob 198/24t.

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