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EuGH: Datenschutz - Entschuldigung für immateriellen Schaden

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/38RdW 2025, 38 Heft 1 v. 17.1.2025

DSGVO: Art 82

GRC: Art 8

Nach Art 82 Abs 1 DSGVO hat "[j]ede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, … Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter".

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