DSGVO: Art 12, Art 15, Art 23
Wr KAG: § 17a
Dem Begehren eines Patienten gegenüber einem Krankenanstaltenträger, ihm kostenlos erstmalig "die Krankengeschichte" über seinen stationären Aufenthalt, Nachbehandlungen und Kontrollen herauszugeben, steht grds nicht entgegen, dass er die kostenlose Übermittlung einer Kopie der Krankengeschichte zu dem Zweck forderte, mithilfe der Behandlungsunterlagen Ansprüche aus einem Arbeitsunfall geltend zu machen (vgl EuGH C-307/22 ). Einschränkungen bestehen gem der EuGH-E C-307/22 nach Art 12 Abs 5 DSGVO in Fällen des Rechtsmissbrauchs, in denen die Anträge der betroffenen Person offenkundig unbegründet oder - insb im Fall häufiger Wiederholungen - exzessiv sind. Weiters wird auf das Recht des Verantwortlichen nach Art 15 Abs 3 DSGVO hingewiesen, für alle weiteren Kopien ein angemessenes Entgelt zu verlangen, wenn die betroffene Person bereits eine erste Kopie ihrer Daten unentgeltlich erhalten hat und erneut einen Antrag stellt.