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ElWOG 2010: Haushaltskunde - Anspruch auf Grundversorgung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/24RdW 2025, 28 Heft 1 v. 17.1.2025

ElWOG 2010: § 77

Ein Haushaltskunde hat gegenüber einem Energieversorgungsunternehmen auch dann Anspruch auf Grundversorgung nach § 77 ElWOG 2010, wenn er derzeit noch über einen ungekündigten Strombezugsvertrag mit einem anderen Anbieter verfügt und weder sozial besonders bedürftig noch von einer Stromabschaltung bedroht ist.

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