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Umgründungen: Ein Beispiel methodischer Herausforderungen der FlexCo

WirtschaftsrechtLukas BerghuberRdW 2025/17RdW 2025, 16 Heft 1 v. 17.1.2025

Seit 1. 1. 2024 gibt es die FlexCo.11§ 28 Abs 1 FlexKapGG. Ihre Einführung stellt Praxis und Wissenschaft vor Herausforderungen. Alle damit einhergehenden Problemfelder können hier nicht besprochen werden. Einerseits würde dies den Rahmen des Beitrags sprengen, andererseits werden viele Fragen wohl erst im Lauf der Zeit erkannt werden. Ich möchte mich deshalb bloß mit einem Themenkreis auseinandersetzen, der die zu bewältigenden methodischen "Probleme" veranschaulicht, nämlich mit der rechtsformübergreifenden Umgründung von FlexCos.22Die Behandlung von Unternehmenswertbeteiligten wirft weitere schwierige Fragen auf, die hier umfangbedingt nicht beantwortet werden. Siehe dazu aber H. Foglar-Deinhardstein, FlexCo und Umgründungen - ein Spannungsfeld, ecolex 2024, 512 (514 ff); Baumgartner, Umgründungsflexibilität der FlexKapG, NZ 2024, 2 [2 ff]; Sauer/Hiermann, Die Umwandlung unter Beteiligung der neuen FlexCo, GesRZ 2023, 367 (372); Rieder, Unternehmenswertanteile und Umgründungen, RdW 2024, 601 (601 ff). Siehe zu Phantom Shares Gutbrunner/Humer, Zur Umwandlung von Phantom Shares in Unternehmenswert-Anteile, ecolex 2024, 852 (852 ff). Sieht man

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