Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.273,99 € für das Jahr 2025 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.273 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.486 €