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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2025

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/13RdW 2025, 6 Heft 1 v. 17.1.2025

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.273,99 € für das Jahr 2025 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.273 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.486 €

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