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VwGH: Werbungskosten eines Bürgermeisters

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2024/496RdW 2024, 648 Heft 9 v. 12.9.2024

Von den unterschiedlichen Werbungskosten, die ein Bürgermeister geltend machte, wurden die Aufwendungen für diverse Festveranstaltungen strittig. - VwGH 13. 6. 2024, Ra 2023/13/0140.

Der Bürgermeister einer Gemeinde machte in seiner Einkommensteuererklärung 2016 Werbungskosten geltend, und zwar ua Ausgaben für den Besuch diverser Veranstaltungen (zB "Weidefest L", X-Ball S, Burg F, Fest der Sicherheit).

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