Gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten 2023 ist ein neuer Kommentar zur EO erschienen, den 27 Autorinnen und Autoren verfasst haben, von denen viele in der richterlichen und anwaltlichen Praxis tätig sind. Unter neun aktiven Richterinnen und Richtern sind (nach der Ernennung der Bearbeiterin der §§ 1 und 2, Nora Wallner-Friedl, zum OGH am 1. 6. 2024) sieben Mitglieder des OGH, von denen zwei - der Vorsitzende Hon.-Prof. Höllwerth und die Hofrätin Anneliese Kodek - dem 3. Senat, dem Fachsenat für Exekutionssachen, angehören. Nicht nur zahlenmäßig, sondern auch in ihrer Qualität ebenbürtig sind die von acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Dornbirn, Graz, Linz und Wien verfassten Kommentierungen.