ElWOG 2010: § 77
GWG 2011: § 124
Das ElWOG 2010 und das GWG 2011 sehen vor, dass Strom- bzw Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern zur Leistung einer Grundversorgung mit Strom bzw Erdgas verpflichtet sind. Der Tarif dieser Grundversorgung darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Verbraucher bzw Kunden des jeweiligen Unternehmens versorgt werden.