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VfGH: Grundversorgung mit Strom und Gas

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2024/422RdW 2024, 557 Heft 8 v. 14.8.2024

ElWOG 2010: § 77

GWG 2011: § 124

Das ElWOG 2010 und das GWG 2011 sehen vor, dass Strom- bzw Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern zur Leistung einer Grundversorgung mit Strom bzw Erdgas verpflichtet sind. Der Tarif dieser Grundversorgung darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Verbraucher bzw Kunden des jeweiligen Unternehmens versorgt werden.

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