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Zwangsstrafen - kein Verbesserungsauftrag

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/339RdW 2024, 468 Heft 7 v. 18.7.2024

FBG: § 17

UGB: §§ 277, 283

Bei nicht rechtzeitiger Offenlegung nach § 277 UGB ist kein Verbesserungsauftrag nach § 17 FBG zu erteilen.

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