vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbung mit "klimaneutral"

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2024/321RdW 2024, 446 Heft 7 v. 18.7.2024

Zur Vermeidung einer Irreführung muss bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" verwendet, regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist. BGH 27. 6. 2024, I ZR 98/23.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte