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Gewerbliche Abfallbeseitigerin: Außenhaftung des abfallrechtlichen Geschäftsführers

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/609RdW 2024, 800 Heft 12 v. 13.12.2024

Der abfallrechtliche Geschäftsführer (der gewerblichen Abfallbeseitigerin) haftet nicht nur der Deponiebetreiberin, sondern allenfalls auch jenen, die (hier) durch das verunreinigte Grund- und Trinkwasser geschädigt sind. OGH 22. 10. 2024, 4 Ob 208/23a.

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