Die Berechtigte aus einem Vorbehaltsfruchtgenuss zahlte Beträge für die Abgeltung der den Eigentümer treffenden Substanzminderung des Gebäudes ("AfA-Miete"). Die Vereinbarung über die Zahlung dieser Substanzabgeltung war aber nicht fremdüblich. - VwGH 27. 8. 2024, Ra 2024/15/0040.