vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Naturparks in der Umsatzsteuer

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 2024/552RdW 2024, 718 Heft 10 v. 11.10.2024

Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Naturparks verbunden sind, werden nach § 10 Abs 3 Z 6 lit c UStG mit einem ermäßigten Steuersatz von 13 % begünstigt. Gleiche Leistungen sind gleich zu besteuern. Eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung von begünstigten Naturparkleistungen wird entwickelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte