GlBG: § 12 Abs 7 Satz 2
Soll eine AN in einer Position eingesetzt werden, die nach einer entsprechende Grundausbildung eine nachfolgende Spezialausbildung voraussetzt (hier: als Schätzmeisterin), so ist davon auszugehen, dass trotz Befristung
GlBG: § 12 Abs 7 Satz 2
Soll eine AN in einer Position eingesetzt werden, die nach einer entsprechende Grundausbildung eine nachfolgende Spezialausbildung voraussetzt (hier: als Schätzmeisterin), so ist davon auszugehen, dass trotz Befristung