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Ausführungen zum Begriff der Herkunft des Abfalls und zur Zuordnung von nicht sortenreinem Abfall zu einer Schlüsselnummer; keine Zuordnung eines Abfalls zu einer Abfallart auf Grundlage der Recycling-BaustoffV

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/53RdU-LSK 2024, 253 Heft 6 v. 3.12.2024

Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines gem § 6 Abs 4 Z 2 AWG erlassenen Bescheids ist auf die Rechtslage bei Erlassung des erstinstanzlichen Bescheids abzustellen (VwGH 20. 2. 2014, 2011/07/0180).

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