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RdU-LSK 2022/54

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2022/54RdU-LSK 2022, 249 - 250 Heft 6 v. 1.12.2022

Ein Vorgehen nach § 21a WRG setzt voraus, dass öffentliche Interessen (§ 105) trotz Einhaltung der im Bewilligungsbescheid oder in sonstigen Bestimmungen enthaltenen Auflagen und Vorschriften nicht hinreichend geschützt sind.

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