Bei Vorliegen eines den Voraussetzungen des § 353 GewO entsprechenden Genehmigungsantrags hat die Beh bzw das Verwaltungsgericht dann, wenn sich aus diesem Ansuchen ergibt, dass die Anlage den in § 359b Abs 1 GewO genannten Tatbestandsvoraussetzungen entspricht, von Amts wegen einen Feststellungsbescheid iSd Gesetzesstelle zu erlassen (vgl VwGH 21. 6. 1993, 90/04/0240; 22. 4. 1997, 97/04/0037; 15. 3. 2017, Ra 2017/04/0024, jeweils mwN).

