§ 44a Abs 3 AVG, wonach das Edikt im "Großverfahren" im redaktionellen Teil zweier "im Bundesland" weitverbreiteten Tageszeitungen zu verlautbaren ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf jenes Bundesland, in dem sich der Projektstandort befindet.
§ 44a Abs 3 AVG, wonach das Edikt im "Großverfahren" im redaktionellen Teil zweier "im Bundesland" weitverbreiteten Tageszeitungen zu verlautbaren ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf jenes Bundesland, in dem sich der Projektstandort befindet.
