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VwGH zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und Interessenabwägung nach dem Sbg Naturschutzgesetz

RechtsprechungJudikaturEva Schulev-Steindl, Ferdinand KerschnerRdU 2021/122RdU 2021, 226 - 231 Heft 5 v. 15.10.2021

Es ist davon auszugehen, dass der in § 3a Abs 2 Sbg NSchG verwendete Ausdruck der unmittelbaren "besonders wichtigen öffentlichen Interessen" mit dem in Art 6 Abs 4 der FFH-RL normierten Tatbestandsmerkmal "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher wirtschaftlicher und sozialer Art" gleichzusetzen ist.

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