Mit LGBl-K 2021/7 wurde das Krnt JagdG novelliert. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, zum Zweck der Wildschadensverhütung oder der Erhaltung eines angemessenen Wildstands zusätzliche Abschüsse mittels Bescheid vorzuschreiben.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.