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Kein Unterlassungsanspruch gem § 364 Abs 2 ABGB gegen selten auftretenden Lackgeruch

RechtsprechungJudikaturErika M. Wagner, Eva Schulev-Steindl, Ferdinand KerschnerRdU 2021/54RdU 2021, 97 - 99 Heft 2 v. 1.4.2021

1. Maßgeblich für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung gem § 364 Abs 2 ABGB ist nicht das subjektive Empfinden des sich gestört fühlenden Nachbarn, sondern das eines Durchschnittsmenschen, der sich in der Lage des Gestörten befindet.

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