Mit BGBl I 2020/93, ausgegeben am 24. 7. 2020, wurde das PflanzenschutzmittelG 2011 geändert. Die Nov des B-VG, deren Neuerungen teilweise am 1. 1. 2020 in Kraft getreten sind, sieht ua den Entfall von Art 12 Abs 1 Z 4 B-VG .
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.