Mit BGBl I 2020/53, ausgegeben am 17. 6. 2020, wurde das BiozidprodukteG geändert. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:
Meldungen von Experimenten oder Versuchen zu Forschungs- und Entwicklungszwecken sind in elektronischer Form über das Register für Biozidprodukte bei der BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einzubringen.