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Pflanzenschutz

Aktuelles UmweltrechtBundesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2020/108RdU 2020, 205 Heft 5 v. 12.10.2020

Mit BGBl I 2020/53, ausgegeben am 17. 6. 2020, wurde das BiozidprodukteG geändert. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:

Meldungen von Experimenten oder Versuchen zu Forschungs- und Entwicklungszwecken sind in elektronischer Form über das Register für Biozidprodukte bei der BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einzubringen.

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