§ 3 Abs 5 OÖ FischereiG; § 34 FischereiG
In entschiedener Sache wendet sich der erkennende Senat im Anwendungsbereich des OÖ Fischereigesetzes der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen von einem Fischereirevier auszugehen ist.
VwGH 2008/03/0159
§ 3 Abs 5 OÖ FischereiG; § 34 FischereiG
In entschiedener Sache wendet sich der erkennende Senat im Anwendungsbereich des OÖ Fischereigesetzes der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen von einem Fischereirevier auszugehen ist.
VwGH 2008/03/0159
