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Keine ALSAG-Beitragspflicht für die Beförderung von Abfällen zur Herstellung eines Versatzmaterials

UmweltrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Bearbeitung); Peter Sander; Andreas Bauer (Anmerkung)RdU 2012/159RdU 2012, 259 - 260 Heft 6 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt in dieser Sache fest, dass in Bezug auf die Beförderung von Abfall ins Ausland, um daraus Versatzmaterialien herzustellen, keine ALSAG-Beitragspflicht besteht.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 1 lit c ALSAG

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