Zusammenfassung: Vorliegend geht der OGH der Frage nach, wie sich die Veränderung des Ablaufs von Oberflächenwässern durch die Bauführung in Form einer Grenzmauer auf einem Grundstück nachbarrechtlich auswirkt. Liegt eine unmittelbare Zuleitung vor?
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB; § 39 WRG

