§ 138 Abs 1 WRG; § 138 Abs 2 WRG
Das vorliegende Erkenntnis des VwGH enthält Erläuterungen zu den Tatbeständen des § 138 Abs 1 und 2 WRG. Konkret erörterte das Höchstgericht, ob ein Alternativauftrag nach Abs 2 auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Antrag auf nachträgliche Bewilligung rechtskräftig abgewiesen wurde, ohne dass zuvor ein wasserpolizeilicher Auftrag ergangen war.

