§ 16 Abs 2a Z 1 ElektroaltgeräteV; § 19 ElektroaltgeräteV; Anh 3 ElektoaltgeräteV; Anh 5 ElektroaltgeräteV
Der VwGH hatte im vorliegenden Fall zu beurteilen, ob eine gewichtsabhängige Tarifgestaltung bei der Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten zulässig ist oder ob eine solche der ElektroaltgeräteV widerspricht.

